Die Entwicklung von Energiesparmotoren begann in Japan bereits zu Beginn der 1990er-Jahre. Relevante Standards in Bezug auf die Energieeffizienz von Industrieanwendungen setzt aber erst die europäische EuP-Richtlinie für energiebetriebene Produkte und Elektromotoren (EG640/2009) aus dem Jahr 2009. Die Richtlinie ist für Elektromotoren im Leistungsbereich von 0,75 bis 375 kW relevant. Die internationale Norm IEC 60034-30 definierte zunächst drei Effizienzklassen: von IE1 als niedrigste bis IE3 als höchste Klasse. Seit 2011 müssen alle neu installierten Elektromotoren dem IE2-Standard entsprechen. In einem zweiten Schritt müssen ab 2015 Motoren mit einer Leistung von 7,5 bis 375 kW die Anforderungen der IE3 oder – in Verbindung mit einem Frequenzumrichter – der IE2 erfüllen. In der letzten Phase, ab 2017, gilt diese Anforderung auch für kleinere Motoren ab 0,75 kW. Bis 2020 soll der europäische Gesamtstromverbrauch durch diese Vorgaben um rund fünf Prozent sinken.