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Fachartikel aus MECHATRONIK 3-4/2012, S. 41

Verschärfte Anforderungen an die Verbindungstechnik.

Feuerfest

Für die Ermittlung der Feuer- und Wärmebeständigkeit von Isolierstoffen sind seit der neuen Bestimmung vom 1. Februar 2007 gleich zwei Glühdrahtprüfungen zu bestehen. Die Anforderungen gelten für sogenannte unbeaufsichtigte elektrische Geräte, zu denen auch viele
Produkte der Klimatechnik zählen.

Bild: Weidmüller
Überblick der Qualifizierung von Leiterplatten-Anschlusskomponenten und Isolierstoffen (Bild: Weidmüller)

Bis zum 31. Januar 2007 war es für Geräte mit einer Stromstärke von weniger als 0,5 A ausreichend, wenn ihre elektrischen Verbindungen einen bestandenen Glühdrahttest mit 550 °C vorweisen konnten. Ab dann wurden die Bestimmungen für die Feuer- und Wärmebeständigkeit von Isolierstoffen jedoch erheblich verschärft und Isolierstoffe in Geräten, deren elektrische Verbindungen einen Strom von mehr als 0,2 A transportieren, müssen seitdem zwei Glühdrahtprüfungen durchlaufen und erfolgreich bestehen. Der genaue Prüfablaufund die Prüfbedingungen sind in der IEC 60335-1 festgehalten. Vorgeschrieben werden die Glühdrahtprüfungen durch die IEC 60695.

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